Werte Sportfreunde, nachdem einige von euch bei mir zwecks Auskunft wegen dem Training in euren Vereinen angerufen haben, hier das momentan gültige Verfahren.

Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Landesregierung lediglich das Training im Außenbereich für den Breitensport, und auch hier nur unter strengen hygienischen Auflagen, erlaubt.

Ein Training in der Halle wurde für den allgemeinen Sportbetrieb noch nicht gestartet.

Lediglich Bundeskaderathleten (OK, PK, NK 1) wurden in bestimmten Einrichtungen (Bundesstützpunkten) unter strengsten Maßnahmen und hygienischen Voraussetzung Kraft- und Ausdauertraining genehmigt!

Die beiliegenden Übergangsregeln des DRB sind zur Zeit nur teilweise (Outdoor) zu erfüllen, da die Landesregierung

von Rheinland-Pfalz noch kein Hallen-Training (Indoor) freigegeben hat!

An ein Kontakttraining auf der Matte ist nicht zudenken!!!!

Für die nächste Woche sind neue Verlautbarungen, auch was den Sportbetrieb anbelangt, in Aussicht gestellt worden. 

Ich würde euch bitten/raten wenn ein Training in der Halle wieder gestattet werden sollte euch vor Trainingsbeginn mit dem zuständigen Träger der Halle oder der Stadt-  bzw. der Gemeindeverwaltung wegen den hygienischen Voraussetzungen in Verbindung zu setzen und euch ggf. eine Genehmigung einzuholen. 

Da noch keine neue Corona-Bekämpfungsverordnung vorliegt sind  die Regelungen für den Sport laut der 4. Verordnung vom 17.04.2020  weiterhin gültig.

Sobald eine neue Verordnung durch das Land Rheinland-Pfalz vorliegt, werde ich euch umgehend benachrichtigen!

55276 Dienheim, den 08.05.2020

Mit sportlichen Grüßen

ARGE Rheinland-Pfalz

Jürgen Albert

Leistungssportbeauftragter &

Leiter Landesleistungszentrum